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Die Ausbildungs- und Prüfungsordnung am Gymnasium für die gymnasiale Oberstufe - APO-GOSt

Aus den folgenden Erläuterungen zu diesem Thema können keine Rechtsansprüche abgeleitet werden. Für eine ausführliche Beratung und rechtsverbindliche Auskünfte wenden Sie sich bitte an Ihren Jahrgangsstufenleiter, Ihren Oberstufenkoordinator oder an die Schulleitung.

 

Die nachfolgenden Regelungen gelten für die bislang abzulegenden Abiturprüfungen nach einer Gymnasialzeit von 9 Jahren (G 9). Die Bestimmungen für das Abitur nach 8 Jahren am Gymnasium (G 8) werden in Kürze veröffentlicht.



Inhaltsverzeichnis



APO-GOSt - Grundlegende Inhalte

  • Die Stufe 11 soll als Einführungsphase ausschließlich in Grundkursen (GK) inhaltlich und methodisch auf die Qualifikationsphase in den Jahrgangsstufen 12 und 13 vorbereiten. Die Leistungskurse (Lk) beginnen in der 12.1. Leistungskurse sind generell 5-stündig.
  • Eine Versetzung findet nur von 11 nach 12 statt.
    Eine 5 bleibt unberücksichtigt; allerdings muss eine 5 in Deutsch, Mathematik oder der fortgeführten Fremdsprache durch mindestens eine 3 in dieser Fächergruppe ausgeglichen werden.
  • Deutsch, Mathematik, eine Fremdsprache, ein gesellschaftswissenschaftliches Fach, ein naturwissenschaftliches Fach und Sport müssen bis Ende 13.2 belegt werden. Bis Ende 13.2 muss zusätzlich eine zweite Fremdsprache oder ein zweites naturwissenschaftliches Fach belegt werden.
  • Klausurpflicht besteht bis Ende 13.1 in Deutsch, Mathematik, Fremdsprache und in jedem Abiturfach. In 13.2 müssen Klausuren im 1. bis 3. Abiturfach geschrieben werden und in einer mit der Jahrgangsstufe 11 neu begonnenen Fremdsprache.
  • Die Pflichtbindung in Fremdsprachen ist durch einen 4-stündigen Grundkurs in einer neue einsetzenden Fremdsprache möglich. Die fortgeführte Fremdsprache muss dann bis Ende 11.2 belegt werden.
  • Das sprachlich-literarisch-künstlerische Aufgabenfeld 1 kann im Abitur nur durch Deutsch oder eine Fremdsprache abgedeckt werden.
  • Sport muss von 11.1 bis 13.2 dreistündig belegt werden, es können aber weiterhin nur drei Sportkurse in die Gesamtqualifikation eingebracht werden. Sport kann kein Abiturfach sein.
  • In einem Fach wird eine Klausur in der Jahrgangsstufe 12 durch eine Facharbeit ersetzt.
  • Der schulische Teil der Fachhochschulreife kann schon mit der Versetzung in die 12 vergeben werden.
    Zusatzbedingung: zweijährige Berufsausbildung. (Dies wird nur in fünf Bundesländern anerkannt.)
    Frühestens am Ende der Jahrgangstufe 12 erhält man bei entsprechender Leistung den schulischen Teil einer "weitergehenden" Fachhochschulreife, der in 10 Bundesländern anerkannt wird. Zusatzbedingungen: anschließendes einjähriges Praktikum.
  • Das sogenannte NRW-Abitur (mit nur einer Fremdsprache) gibt es nicht mehr.
  • Der Schüler erwirbt die Anwartschaft auf das Latinum bei Lateinunterricht ab Klasse 7 erst am Ende von 11.2 - bei mindestens ausreichenden Leistungen im Abschlußkurs. Das Latinum wird nach bestandenem Abitur auf dem Abiturzeugnis bescheinigt.


1. Allgemeine Hinweise

 

Aufgabenfelder

Aufgabenfelder Fächer
Aufgabenfeld 1
sprachlich-künstlerischer Bereich
Deutsch (D), Musik (Mu), Kunst (Ku)
Literatur (Lit)
Englisch (E), Französisch (F), Latein (L)
Aufgabenfeld 2
Gesellschaftswissenschaften
Geschichte (Ge), Erdkunde(Ek), Philosophie (Pl), Erziehungswissenschaften (Ew),
Sozialwissenschaften (Sw)
Aufgabenfeld 3
mathematisch-naturwisschenschaftlicher Bereich
Mathematik (M)
Physik (Ph), Biologie (Bi), Chemie (Ch)
Informatik (If)
Ohne Zuordnung evangelische Religion (eR) , katholische Religion (kR)
Sport (Sp)
 
Allgemein gilt:
  • Keine Doppelbelegung in einem Fach! Kein Anspruch auf Einrichtung eines bestimmten Kurses!
  • Alle Fächer sind durchgängig von 11.1 an zu wählen! Späterer Einstieg nur in Literatur. Zusatzkursen in Ge und Sw möglich.
 
Abkürzungen

FS Fremdsprache
FS(alt) aus der Sekundarstufe 1 (5-10) fortgeführte Fremdsprache
FS(neu) in 11 neu einsetzende Fremdsprache
GW gesellschaftswissenschaftliches Fach
NW naturwissenschaftliches Fach
RU Religionsunterricht
Gk Grundkurs
Lk Leistungskurs
Jg Jahrgangsstufe


2. Einführungsphase: Jahrgangsstufe 11

In der Regel 10 Gk à 3 Stunden, FS(neu) immer 4-stündig
  • Pflichtbereich: D / M / FS(alt) / Ku oder Mu / GW / 1 NW (Ph oder Bi oder Ch) / eR oder kR / Sp
  • neuntes Pflichtfach: weitere FS oder weitere NW
  • Wahlbereich: ein weiterer GK

Weitere Bestimmungen
  • 2. FS: falls kein durchgehender Unterricht von 7 - 10, Verpflichtung zu neu einsetzender FS (4-stündig) von Stufe 11 - 13 oder falls 2. FS ab 9, Verpflichtung zur Fortführung bis Ende 11.2.
  • Der Schüler erwirbt die Anwartschaft auf das Latinum bei Lateinunterricht ab Klasse 7 erst am Ende von 11.2 - bei mindestens ausreichenden Leistungen im Abschlusskurs. Das Latinum wird nach bestandenem Abitur auf dem Abiturzeugnis bescheinigt.
  • RU: Falls keine Teilnahme, Verpflichtung zu Pl. Wenn Pl als Pflichtfach gewählt wird, muss eine andere GW zusätzlich belegt werden.
  • Sp: Falls Attest, Verpflichtung zu einem Ersatzkurs.
 
Klausurfächer mindestens
D, M, FS(alt) 2 Klausuren pro Halbjahr à 2 Std.
FS(neu) 2 Klausuren pro Halbjahr à 1-2 Std.
1 GW und 1 NW 1-2 Klausuren pro Halbjahr à 2 Std.
 
weitere Bemerkungen
  • Die Verpflichtung, Klausuren in Fächern nach Wahl zu schreiben, gilt mindestens für ein Halbjahr.
  • Wochenstundenzahl: in der Regel 30 Stunden. Die Zuwahl von weiteren GK'n im Rahmen des Schulangebots ist zulässig.
  • Es besteht die Möglichkeit von Angleichungskursen für "Seiteneinsteiger".


3. Versetzung in die Jahrgangsstufe 12

Grundlage der Versetzungsentscheidung sind die Noten für das Halbjahr 11.2 in den 9 GK des Pflichtbereichs und 1 GK des Wahlbereichs. Wenn die 2. FS bis 11.2 fortgeführt wird, ersetzt sie einen Gk des Wahlbereichs.
 
Die folgende Tabelle zeigt Beispielen von Notenverteilungen und ihre Auswirkungen auf die Versetzung. Die Noten stehen jeweils für ein Fach aus allen Fächern der jeweiligen Gruppe.

  D M FS
(alt)
andere Fächer  
keine 5 4 4 4 4 4 4 4 4 4 4 Versetzt
eine 5* 4 4 4 5 4 4 4 4 4 4 Versetzt
5 4 3 4 4 4 4 4 4 4 Versetzt
5 4 4 4 4 4 4 4 4 4 Nachprüfung
zwei 5en 5 4 3 5 4 4 4 4 4 4 Nachprüfung
4 4 4 5 5 4 4 4 4 4 Nachprüfung
5 4 4 5 4 4 4 4 4 4 Nachprüfung nur in D, M, FS(alt)
5 5 3 4 4 4 4 4 4 4 Nachprüfung nur in D, M, FS(alt)
In allen anderen Fällen (eine 6 oder eine 5 zusätzlich) nicht versetzt
 * Eine 5 in einem der Fächer D, M, FS(alt) muss durch eine 3 in einem dieser drei Fächer ausgeglichen werden.


4. Qualifikationsphase: Jahrgangsstufe 12 und 13

 

4.1 Belegungsverpflichtungen

 
Fortsetzung des Pflichtunterrichts aus 11: Wahl von 2 LK'n (à 5 Std.) und mindestens 7 GK'n (à 3 Std.) mit folgenden Mindestauflagen:

Aufgabenfeld 1 D bis Ende 13.2
FS bis Ende 13.2 (wenn neu einsetzend: GK à 4 Std.)
Ku oder Mu bis Ende 12.2 (oder 2 Kurse Literatur)
Aufgabenfeld 2 1 GW bis Ende 13.2 (fortgesetzt aus 11)
Wenn Ge aus 11 fortgesetzt wird, müssen in 13 zwei Zusatzkurse Sw (2-stündig) belegt werden.
Wenn Sw aus 11 fortgesetzt wird, müssen in 13 zwei Zusatzkurse Ge (2-stündig) belegt werden.
Wenn weder Ge noch Sw in 12 belegt werden, müssen in 13 in Ge und in Sw je zwei Zusatzkurse (2-stündig) belegt werden.
Aufgabenfeld 3 M bis Ende 13.2
1 NW (Bi, Ch, Ph) bis Ende 13.2
RU oder Ersatzfach bis Ende 12.2 (siehe unter 2.)
weiteres Pflichtfach eine weitere FS oder eine weitere NW bis Ende 13.2
Sp bis Ende 13.2

Bemerkungen:
  • Umwahl von LK'n nur innerhalb der ersten 2 Wochen von 12.1 in besonders begründeten Ausnahmefällen möglich!
  • Wochenstundenzahl: In der Regel 28 - 31 Std.
 

4.2 Abiturfachwahl

 
Abiturprüfung in 4 Fächern, aus jedem Aufgabenfeld mindestens 1 Fach:
  • Unter den 4 Abiturfächern muss D oder M oder FS(alt) sein.
  • Aufgabenfeld I wird nur durch D und FS abgedeckt.
  • kR/eR kann Aufgabenfeld II abdecken. Die Belegpflicht im gesellschaftswissenschaftlichen Aufgabenfeld bleibt unberührt!

Weitere Auflagen:
  • Der 1. LK muss D oder FS(alt) oder M oder NW (Bi, Ch, Ph) sein. Wenn D 1. LK, dann muss M oder FS unter den Abiturfächern sein.
  • Dies gilt an unserer Schule für die LK-Kombinationen D/EK oder D/GE.
  • Der 2. LK ist frei im Rahmen der Möglichkeiten der Schule.

4.3 Klausuren

  12.1
2 Klausuren à
12.2
2 Klausuren à
13.1
2 Klausuren à
13.2
1 Klausuren à
LK 3 - 4 UStd. 3 - 4 UStd. 4 - 5 UStd. 4,25 Zeitstunden
Gk (3. u. 4. Abifach) 2 - 3 UStd. 2 - 3 UStd. 3 UStd. 3 Zeitstunden
FS(neu) 2 UStd. 2 UStd. 2 - 3 UStd. 3 Zeitstunden
D, M, FS(alt)
(sofern nicht Abifach)
2 - 3 UStd. 2 - 3 UStd. 3 UStd. entfällt

Bemerkungen:
  • In einem Fach wird in der Jahrgangsstufe 12 eine Klausur durch eine Facharbeit ersetzt.


5.Abitur und Gesamtqualifikation

 

5.1 Zulassung zum Abitur

Zum Abitur wird zugelassen wer
  • in den 6 Lk von 12.1 bis 13.1 die Mindestpunktzahl 70 erreicht hat (zweifache Wertung in 12, dreifache Wertung in 13.1),
  • in mindestens 4 der 6 Leistungskurse mindestens 5 Punkte erreicht hat,
  • in 22 Gk von 12.1 bis 13.2 die Mindestpunktzahl 110 erreicht hat (einfache Wertung aller Gk),
  • nicht mehr als 6 der 22 Grundkurse mit weniger als 5 Punkten abgeschlossen hat.
  • keinen Kurs, also weder einen LK noch einen GK, mit 0 Punkten abgeschlossen hat.

Bemerkungen
  • In die Berechnung gehen nicht ein: die Noten der LK'e von 13.2. Diese gehen in einfacher Wertung in den Abiturbereich ein.
  • In die Berechnung gehen nicht ein: die Noten des 3. und 4. Abiturfachs von 13.2. Diese gehen in einfacher Wertung in den Abiturbereich ein.
  • In die Berechnung gehen auf jeden Fall ein: die Noten des 3. und 4. Abiturfachs von 12.1 bis 13.1, die Pflichtkurse von 12.1 bis 13.2.

5.2 Abitur - Gesamtergebnis

Die Zahlen in der folgenden Tabelle geben die Gewichtung der einzelnen Teilbereiche und die erreichbare Höchstpunktzahl wieder.  
        Abiturprüfung
  12.1 12.2 13.1 13.2 Prüfung
8 Leistungskurse zweifache Wertung dreifache W. einfache W. vierfache W.
1. Lk 2 x 15 2 x 15 3 x 15 15 4 x 15
2. Lk 2 x 15 2 x 15 3 x 15 15 4 x 15
   
24 Grundkurse einfache Wertung    
3. Fach 15 15 15 15 4 x 15
4. Fach 15 15 15 15 4 x 15
Grundkurs 15 15 15 15  
Grundkurs 15 15 15 15
Grundkurs 15 15 15 15
Grundkurs 15 15 15 15

Folgende Pflichtkurse sind in die Gesamtqualifikation einzubringen (aus 12.1 bis 13.2):  
Aufgabenfeld 1 4 Kurse D, 4 Kurse FS, 2 Kurse Ku oder Mu oder Lit.
Falls zweite FS gewählt: 2 Kurse aus 13.
Aufgabenfeld 2 4 Kurse GW (durchgehend belegt), zusätzlich bei Belegung von Ge 2 Kurse Sw,
bei Belegung von Sw w Kurse Ge, bei Belegung einer anderen GW je 2 Kurse Ge und 2 Kurse Sw
Aufgabenfeld 3 4 Kurse M, 4 Kurse Bi oder Ph oder Ch
Falls zweite NW gewählt: 2 Kurse aus 13.
weitere Fächer 2 Kurse RU (oder Pl), bis zu 3 Kurse Sp

Punkteberechnung  
Abiturprüfung
100 - 300 Punkte
Leistungskursbereich
70 - 210 Punkte
Grundkursbereich
110 - 330 Punkt
ergeben
zusammen
die
Abiturpunkte
mindestens: 280
höchstens: 840

Tabelle zur Ermittlung der Durchschnittsnote für die Abiturzeugnisse

Punkte Note
768 - 840 1,0
751 - 767 1,1
734 - 750 1,2
717 - 733 1,3
701 - 716 1,4
684 - 700 1,5
667 - 683 1,6
650 - 666 1,7
633 - 649 1,8
617 - 632 1,9
Punkte Note
600 - 616 2,0
583 - 599 2,1
566 - 582 2,2
549 - 565 2,3
533 - 548 2,4
516 - 532 2,5
499 - 515 2,6
482 - 498 2,7
465 - 481 2,8
449 - 464 2,9
Punkte Note
432 - 448 3,0
415 - 431 3,1
398 - 414 3,2
381 - 397 3,3
365 - 380 3,4
348 - 364 3,5
331 - 347 3,6
314 - 330 3,7
297 - 313 3,8
281 - 296 3,9
Punkte Note
280 4,0

5.3 Bestehen des Abiturs

Das Abitur hat bestanden, wer
  • im Abiturbereich (vierfache Wertung der Prüfungsergebnisse, einfache Wertung der Noten aus 13.2) mindestens 100 Punkte erreicht hat und
  • mindestens 1 Lk und ein weiteres Fach mit 25 Punkten (vierfache Wertung der Prüfungsergebnisse plus einfache Wertung der Noten aus 13.2) abgeschlossen hat und
  • kein Abiturfach in 13.2 mit 0 Punkten abgeschlossen hat.

5.4 Mündliche Prüfungen im ersten bis dritten Abiturfach

Mündliche Prüfungen im ersten bis dritten Abiturfach werden angesetzt  
  • wenn die Bestehensbedingungen nicht erfüllt sind (siehe 5.3), ein Bestehen aber noch möglich ist.
  • wenn das schriftliche Prüfungsergebnis 4 oder mehr Punkte Differenz zur Durchschnittsnote aus 12.1 bis 13.2 aufweist.
  • auf Wunsch der Schülerin / des Schülers.
 
Zur Feststellung der Endnote wird das schriftliche und das mündliche Ergebnis im Verhältnis 2:1 gewichtet.


6. Wiederholung eines Schuljahres

Ein Schuljahr kann wiederholt werden  
  • freiwillig: am Ende der 12.1 auf Antrag zurück in 11.2. Die Versetzung von 11 nach 12 ist dann neu zu erwerben.
  • freiwillig: am Ende von 12 oder 13.1 auf Antrag.
  • auf Beschluss der Konferenz am Ende der 12.2 oder 13.1, wenn klar ist, dass die Zulassung zur Abiturprüfung nicht möglich ist.
  • bei Rücktritt von der Abiturprüfung,
  • bei Nichtzulassung zur Abiturprüfung oder
  • bei Nichtbestehen der Abiturprüfung.

Bemerkungen  
  • Die im ersten Durchgang erzielten Leistungen werden unwirksam.
  • Bei Verlassen der gymnasialen Oberstufe kann der schulische Teil der Fachhochschulreife auch auf der Basis des ersten Durchgangs bescheinigt werden.
  • Die Höchstverweildauer beträgt vier Jahre. Eine nicht bestandene Abiturprüfung kann einmal wiederholt werden - auch nach Ausschöpfung der Höchstverweildauer. In diesem Fall bleibt die Schülerin / der Schüler bis zum Ablauf der Prüfung Schülerin / Schüler der Schule.
  • Über Ausnahmefälle, insbesondere bei längerem Unterrichtsversäumnis, entscheidet die Bezirksregierung.


Stand der Gültigkeit: ab 08/2002
Überarbeitung: Ulrich Reinartz
Quelle: www-public.rz.uni-duesseldorf.de/~fichgymk/index.htm



Vollständiger Wortlaut der APO-GOSt

Die APO-GOSt gibt es in zwei verschiedenen Fassungen. Welche Fassung für die jeweiligen Schülerinnen und Schüler gültig ist, richtet sich nach dem Zeitpunkt des Ersteintritts in die Oberstufe. Beide Fassungen können in vollständigem Wortlaut als PDF-File aus dem Internetangebot des Schulministeriums heruntergeladen werden.


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