In Nordrhein-Westfalen sind für die Sekundarstufe II Abschlussprüfungen mit zentralen schriftlichen Prüfungsaufgaben verbindlich. Die ersten zentralen Abiturprüfungen fanden im Jahr 2007 für die damalige Jahrgangsstufe 13 statt. Sie werden in allen schriftlichen Prüfungsfächern durchgeführt und knüpfen an die verbindlichen Vorgaben der aktuellen Lehrpläne für die gymnasiale Oberstufe an. Inhaltlich und thematisch beziehen sich die Prüfungsaufgaben auf den Rahmen dergültigen Lehrpläne.
Grundlage der Abiturprüfung ist der Unterricht in der Qualifikationsphase in den Jahrgangsstufen 12 und 13 (G9) bzw. 11 und 12 (G8). Die Schulen sind über die inhaltlichen Voraussetzungen für die zentralen Prüfungsaufgaben informiert, sodass die Lehrerinnen und Lehrer ihre Unterrichtsplanung für die Qualifikationsphase daran orientieren.
Alle wesentlichen aktuellen Informationen hierzu finden Sie auf dem Bildungsserver des Schulministeriums. Das Angebot umfasst alle Informationen
zur Übersicht über die Vorgaben und Beispielaufgaben der einzelnen Prüfungsfächer mit Hinweisen auf Bearbeitungsdauer und Bewertungssystem
zu den Terminen für die zentralen schriftlichen Abiturprüfungen
zum Durchführungserlass des Schulministeriums
zu häufigen Fragen und Antworten zu den zentralen schriftlichen Abiturprüfungen
zu Materialien zu den zentralen Prüfungen