Verteilt über die Schullaufbahn finden am Ende verschiedener Jahrgangsstufen zentrale Prüfungen statt, die einen Vergleich des Lernstands aller Schülerinnen und Schüler in NRW ermöglichen und an deren Ende mit den Abiturprüfungen der Nachweis der Allgemeinen Hochschulreife steht.
Ziel der Lernstandserhebungen ist die Überprüfung der von den Schülerinnen und Schülern erreichten Standards (u.a. ausgewiesen in den Richtlinien und Lehrplänen, in den Bildungsstandards der KMK und in den Kernlehrplänen) in den Fächern Deutsch, Englisch und Mathematik.
Seit dem Schuljahr 2006/2007 sind für alle Schüler aus Klasse 10 an Hauptschulen, Realschulen, Gymnasien und Gesamtschulen zentral gestellte schriftliche Leistungsprüfungen in den Fächern Deutsch, Englisch und Mathematik vorgesehen.
In Nordrhein-Westfalen sind für die Sekundarstufe II Abschlussprüfungen mit zentralen schriftlichen Prüfungsaufgaben verbindlich. Die ersten zentralen Abiturprüfungen fanden im Jahr 2007 für die damalige Jahrgangsstufe 13 statt. Sie werden in allen schriftlichen Prüfungsfächern durchgeführt und knüpfen an die verbindlichen Vorgaben der aktuellen Lehrpläne für die gymnasiale Oberstufe an. Inhaltlich und thematisch beziehen sich die Prüfungsaufgaben auf den Rahmen der gültigen Lehrpläne.