Änderung der Coronaschutzverordnung in NRW – Anpassung der Coronaregeln im Schulbetrieb

Die gegenwärtige Infektionslage ermöglicht es, zum 1. Februar 2023 rechtliche Vorgaben weiter zurückzunehmen.

Dabei gilt weiterhin für alle am Schulleben Beteiligten der Grundsatz: Wer krank ist, sollte nicht die Schule besuchen.

Insgesamt wird der Raum für eigenverantwortliche Entscheidungen weiter ausgeweitet:

-         Das anlassbezogene Testen in der Schule entfällt,

-         die fünftägige Isolationspflicht entfällt, stattdessen dringende Empfehlung zum Tragen einer Maske und Hinweis auf den o.g. Grundsatz

-         das Tragen einer Maske ist weiterhin möglich,

-         die bisherigen Hygieneregeln bestehen fort, insbesondere Husten- und Nies-Etikette, regelmäßiges Händewaschen und –desinfizieren sowie regelmäßiges Lüften der Unterrichtsräume.

Indem rechtliche Vorgaben weiter zurückgenommen werden, sind wir alle wieder mehr in unserem persönlichen Abwägungsprozess gefordert, was jeweils aktuell zum Eigenschutz oder zum Schutz anderer zu tun ist.

Im Folgenden leiten wir die Briefe von Schulministerin Feller an die Eltern und volljährigen Schülerinnen und Schülern weiter:

https://www.schulministerium.nrw/system/files/media/document/file/brief_ministerin_volljaehrige_schuelerinnen_250123.pdf

https://www.schulministerium.nrw/system/files/media/document/file/brief_ministerin_eltern_erziehungsberechtigte_250123.pdf