Änderung der Regelungen zur Maskenpflicht ab 2.11.‘21
Die Ausführungen zur Begründung können hier nachgelesen werden:
Die vollständige Neuregelung findet man hier:
Die Maske kann freiwillig auch weiterhin im Unterricht getragen werden. Empfohlen wird dies laut Medienberichten vom Deutschen Lehrerverband, der Landesschüler:innen-Vertretung sowie dem Deutschen Ethikrat.
https://www1.wdr.de/nachrichten/maskenpflicht-an-nrw-schulen-faellt-wer-entscheidet-100.html
Außerhalb des Unterrichts müssen im Schulgebäude weiterhin Masken getragen werden. Auf dem Schulhof besteht wie bisher schon keine Maskenpflicht.