Änderung der Regelungen zur Maskenpflicht ab 2.11.‘21

Ab kommender Woche hat das Schulministerium NRW die Maskenpflicht „in den Unterrichtsräumen am Sitzplatz“ aufgehoben.

Die Ausführungen zur Begründung können hier nachgelesen werden:

https://www.schulministerium.nrw/presse/pressemitteilungen/ministerin-gebauer-schritt-fuer-schritt-mehr-normalitaet-fuer-unsere

Die vollständige Neuregelung findet man hier:

https://www.schulministerium.nrw/28102021-verzicht-auf-die-maskenpflicht-am-sitzplatz-ab-dem-2-november-2021

Die Maske kann freiwillig auch weiterhin im Unterricht getragen werden. Empfohlen wird dies laut Medienberichten vom Deutschen Lehrerverband, der Landesschüler:innen-Vertretung sowie dem Deutschen Ethikrat.

https://www1.wdr.de/nachrichten/maskenpflicht-an-nrw-schulen-faellt-wer-entscheidet-100.html

https://www.zeit.de/news/2021-10/30/augen-zu-und-durch-warnungen-vor-klinik-notlagen?utm_referrer=https%3A%2F%2Fwww.google.com%2F

Außerhalb des Unterrichts müssen im Schulgebäude weiterhin Masken getragen werden. Auf dem Schulhof besteht wie bisher schon keine Maskenpflicht.