Aktuelle Hinweise bei Rückkehr aus Risikogebieten

Zum Schutz vor möglichen Infektionen müssen sich Reisende, die aus Risikogebieten nach NRW zurückkehren, beim Gesundheitsamt melden (§1 Abs.2) und 14 Tage in Quarantäne bleiben (§1 Abs.1).

Corona-Einreiseverordnung NRW in der ab 07.07.2020 gültigen Fassung (PDF)

 

Welche Länder zu den Risikogebieten gehören, kann man unter folgendem Link einsehen:

https://www.rki.de/DE/Content/InfAZ/N/Neuartiges_Coronavirus/Risikogebiete_neu.html

Bei Vorlage eines ärztlichen Zeugnisses in deutscher oder englischer Sprache, das höchstens 48 Stunden alt ist, kann man von der Verpflichtung zur Quarantäne befreit werden (§2 Abs.2).

 

Reiserückkehrer aus Risikogebieten können auf zwei Wegen Kontakt zum Gesundheitsamt aufnehmen:

·        Telefonisch unter 5198-5300

·        Per E-Mail unter infektionsschutz@staedteregion-aachen.de

Bei Meldung per E-Mail sollte in der Betreff-Zeile das Wort “Reiserückkehrer” stehen. Als Antwort erhält man den Bescheid, dass man sich in Quarantäne begeben muss, außer man kann ein ärztliches Attest vorlegen. Dieses kann vom Hausarzt oder von Krankenhäusern ausgestellt werden. Die Kosten dafür müssen selbst übernommen werden.

 

Eine knappe Zusammenfassung, wie man sich unter Quarantäne verhalten muss, finden sich unter diesem Link:

 

www.staedteregion-aachen.de/fileadmin/user_upload/S_13/Dateien/Corona/Quarantaene_Leichte_Sprache_aktuell.pdf

 

Für allgemeine und rechtliche Fragen steht das Service-Center Aachen unter der Telefonnummer 115 zur Verfügung.