Anspruch auf Kinderkrankengeld während Schulschließung für 2021 ausgeweitet

Liebe Eltern,

wir möchten Sie darauf aufmerksam machen, dass mit der Ergänzung des Infektionsschutzgesetzes der bisherige Anspruch auf Kinderkrankengeld ausgeweitet wurde. Wie bisher gilt dieser Anspruch nicht nur bei Krankheit, sondern auch bei pandemiebedingter Schulschließung.

„Anspruchsberechtigt sind gesetzlich versicherte berufstätige Eltern, die selbst Anspruch auf Krankengeld haben und deren Kind unter zwölf Jahre alt ist. (…) Der Anspruch auf Kinderkrankengeld steigt 2021 von 20 Tagen pro Elternteil und Kind auf 30 Tage und damit für Elternpaare pro Kind auf 60 Tage. Auch für Alleinerziehende verdoppelt sich der Anspruch pro Kind von 30 auf nun 60 Tage. Bei mehreren Kindern gilt ein Anspruch von maximal 65 Tagen, bei allein Erziehenden maximal 130 Tage.“

https://www.bundesregierung.de/breg-de/themen/coronavirus/kinderkrankengeld-1836090

Beantragt werden kann das Kinderkrankengeld bei der Krankenkasse.

Hier können Sie das Formular zur Bescheinigung herunterladen.