Erweiterung der Betreuungsangebote ab 23. März

Liebe Eltern,

das Schulministerium hat die Regelung für die Betreuung von Schülerinnen und Schülern erweitert.

Auch wenn nur ein Elternteil in der kritischen Infrastruktur arbeitet, haben Sie als Familie nun

Anspruch auf eine Notbetreuung Ihrer Kinder. Bisher mussten beide Elternteile in diesem Bereich

beruflich tätig sein, das wurde nun geändert. Die weiteren Voraussetzungen bleiben bestehen.

Außerdem wird die Betreuung ausgeweitet auf Samstage und Sonntage.

Lesen Sie hier die aktuellen Informationen des Ministeriums:

Seit dem 18. März 2020 bieten die Schulen in NRW insbesondere für die Klassen 1 bis 6 eine sog. Notbetreuung an. Wo ein Ganztagsangebot besteht, ist ab sofort auch eine Betreuung aller Schülerinnen und Schüler bis in den Nachmittag sichergestellt. Dies gilt unabhängig davon, ob das jeweilige Kind einen Ganztagsplatz hat.

 

Ein Anspruch auf diese Notbetreuung besteht bislang, wenn beide Elternteile im Bereich sog. kritischer Infrastrukturen arbeiten, sie dort unabkömmlich sind und eine Kinderbetreuung durch die Eltern selbst nicht ermöglicht werden kann. Einen Anspruch haben auch Alleinerziehende mit einer beruflichen Tätigkeit im Bereich kritischer Infrastrukturen.

 

Ab dem 23.März 2020 wird die bestehende Regelung erweitert: Einen Anspruch auf Notbetreuung haben alle Beschäftigten unabhängig von der Beschäftigung des Partners oder der Partnerin, die in kritischen Infrastrukturen beschäftigt sind, dort unabkömmlich sind und eine Betreuung im privaten Umfeld nicht gewährleisten können.

 

Link zum Formular: www.schulministerium.nrw.de/docs/Recht/Schulgesundheitsrecht/Infektionsschutz/300-Coronavirus/Antrag-auf-Betreuung-eines-Kindes-waehrend-des-Ruhens-des-Unterrichts.pdf

 

Ebenfalls ab dem 23. März 2020 bis einschließlich 19. April 2020 wird ebenfalls der zeitliche Umfang der Notbetreuung ausgeweitet. Ab dann steht die Notbetreuung bei Bedarf an allen Tagen der Woche, also auch samstags und sonntags, und in den Osterferien grundsätzlich mit Ausnahme von Karfreitag bis Ostermontag zur Verfügung.

 

Im Bedarfsfall nehmen Sie gerne Kontakt mit uns auf - telefonisch unter
02403/50670 oder per Mail unter info@gymnasiumeschweiler.de