Maskenpflicht im Unterricht wird aufgehoben - wir empfehlen dringend freiwillige Fortführung!

Das Ministerium für Schule und Bildung hebt ab dem 01.09.2020 die Maskenpflicht in den Unterrichtsräumen auf. Das Tragen vom Mund-Nasen-Schutz ist auf dem Schulgelände und im Schulgebäude weiterhin verpflichtend. Nur wenn die Schülerinnen und Schüler am Platz sitzen, darf der Mund-Nasen-Schutz abgenommen werden. Die Ausnahme gilt also ausschließlich für das Sitzen am Platz! Wenn eine Schülerin oder ein Schüler aufsteht, um beispielsweise Müll wegzubringen, muss die Maske aufgesetzt werden. Die kurzen Pausen während einer Doppelstunde entfallen.

Wir empfehlen dringend, dass der Mund-Nasen-Schutz weiterhin freiwillig auch während der Unterrichtsstunden getragen wird.

Um nach wie vor für eine gute Durchlüftung der Klassenräume zu sorgen, empfehlen wir, die Fenster durchgehend weit geöffnet zu lassen. Sollte temperaturbedingt eine Permanentlüftung nicht möglich sein, wird in den Klassen alle 20 bis 30 Minuteneine Stoßlüftung erfolgen. Das bedeutet, dass die Fenster nicht mehr die ganze Unterrichtszeit geöffnet bleiben müssen, für eine ausreichende Belüftung aber durch das "Stoßlüften" gesorgt wird.

Wenn es während der Pausen bzw. vor und nach dem Unterricht ausdauernd regnen sollte, bieten die Arkaden am Schulhof des Hauptgebäudes einen hinreichenden Regenschutz. Anders ist die Situation am Nebengebäude, da zur Zeit auch die Mensa als Aufenthaltsraum nicht in Frage kommt.

Deshalb sollen die Klassenräume in den Regenpausen offen bleiben, so dass sich die Schülerinnen und Schüler in ihren jeweiligen Klassenräumen aufhalten können. Masken sind zu tragen, weil kein Unterricht sondern Pausen stattfinden. Dasselbe gilt vor Unterrichtsbeginn bei Regen, dann wird das Gebäude um 7:30 Uhr geöffnet.


Bitte beachten: In den öffentlichen Verkehrsmitteln müssen Masken getragen werden!