Regelungen für Montag, 16.03.2020

Die Schule ist am Montag und Dienstag offen. Die Schülerinnen und Schüler können an die Schließfächer. Für Betreuung ist gesorgt.

Am Montag, 16.03.2020, und am Dienstag, 17.03.2020, wird das Städtische Gymnasium geöffnet sein. Für eine Betreuung bis 15.00 Uhr wird gesorgt sein.

Sowohl das Haupt- als auch das Nebengebäude werden am Montag zugänglich sein. Die Schülerinnen und Schüler sollen ihre Schulsachen aus den Schließfächern holen, damit die Aufgaben und Materialien, die wir in den nächsten Tagen auf digitalem Weg zur Verfügung stellen werden, bearbeitet werden können. 

Die Mensa wird nur am Montag mit einem eingeschränkten Kioskangebot geöffnet sein. Am Dienstag, 17.03., wird die Mensa hingegen geschlossen sein. Die Schülerinnen und Schüler müssen gegebenenfalls eigene Verpflegung für diesen Tag mitbringen.

Bitte sorgen Sie, liebe Eltern, dafür, dass Ihre Kinder ab Mittwoch betreut werden. Sollte Ihnen dies nicht möglich sein, beachten Sie bitte die weiteren Ausführungen besonders. Bei Fragen wenden Sie sich bitte telefonisch (02403 5067 0) oder per E-Mail (info@gymnasiumeschweiler.de) an die Schule, das Sekretariat ist am Montag und Dienstag zu den üblichen Zeiten besetzt.

Ab dem 18.03. gilt entsprechend eines Erlasses des Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes NRW folgende Regelung:

„Für den Zeitraum vom 18.03.2020 bis zunächst zum Ablauf des 03.04.2020 (letzter Schultag vor den Osterferien sind von der Schulschließung ausgenommen:

Betreuungsbedürftige Schülerinnen und Schüler – in der Regel der Jahrgangsstufen 1 bis 6 – als Kinder von unentbehrlichen Schlüsselpersonen, für die eine vor-Ort-Betreuung in den Schulräumlichkeiten zu den üblichen Unterrichtszeiten … sichergestellt werden muss, sofern eine private Betreuung insbesondere durch Familienangehörige oder die Ermöglichung flexibler Arbeitszeiten oder Arbeitsgestaltung (bspw. Homeoffice) nicht gewährleistet werden kann, sowie

die durch Wahrnehmung der vorgenannten Betreuungsaufgabe erforderlichen Lehrkräfte und sonstigen Kräfte, ferner Lehrkräfte der jeweiligen Schule zur Wahrnehmung dringend erforderlicher Dienstgeschäfte (Abnahme von Prüfungen, Teilnahme an Konferenzen).

Schlüsselpersonen … sind Angehörige von Berufsgruppen, deren Tätigkeit der Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung sowie der medizinischen und pflegerischen Versorgung der Bevölkerung und der Aufrechterhaltung zentraler Funktionen des öffentlichen Lebens dient. Dazu zählen insbesondere:

Alle Einrichtungen, die der Gesundheitsversorgung und der Pflege sowie der Behindertenhilfe, Kinder- und Jugendhilfe, der öffentlichen Sicherheit und Ordnung einschließlich der nichtpolizeilichen Gefahrenabwehr (Feuerwehr, Rettungsdienst und Katastrophenschutz), der Sicherstellung der öffentlichen Infrastrukturen (Telekommunikationsdienste, Energie, Wasser, ÖPNV, Entsorgung), der Lebensmittelversorgung und der Handlungsfähigkeit zentraler Stellen von Staat, Justiz und Verwaltung dienen.

Die Notwendigkeit einer außerordentlichen schulischen Betreuung von Kindern der vorgenannten Personengruppen ist durch schriftliche Bescheinigung des jeweiligen Arbeitgebers oder Dienstvorgesetzten gegenüber der Schulleitung nachzuweisen.“

Bitte schauen Sie regelmäßig täglich auf die Schulhomepage, damit wir Sie mit Informationen versorgen können!