Schulschließung: Hinweise zu Abiturprüfungen, Klausuren und Facharbeiten in der Oberstufe

Da die Phase der Vorabiklausuren mitsamt den Nachschreibklausuren bereits abgeschlossen war, betrifft die Schulschließung derzeit nur die Klausuren im 3. Quartal der EF und Q1 sowie ggfs. verlängerte Facharbeitsfristen.

a) Hinweise zum Zentralabitur 2020

Die vorzeitige Einstellung des Unterrichts ab dem 16. März bis zum Ende der Osterferien hat grundsätzlich keine Auswirkungen auf die Terminsetzungen bei den bevorstehenden Abiturprüfungen, das bedeutet nach derzeitigem Stand (14.03.2020), dass alle Klausurtermine nach den Osterferien wie geplant werden stattfinden können. Selbst für den Fall, dass der Unterricht nicht unmittelbar nach den Osterferien wieder aufgenommen werden sollte, ist vorgesehen, dass die Schulgebäude in Abstimmung mit den örtlich zuständigen Behörden von Abiturientinnen und Abiturienten sowie Lehrkräften genutzt werden können, um an den vorgesehenen Terminen ordnungsgemäße Prüfungen durchzuführen. Die Termine sind einsehbar auf der Internetseite des Schulministeriums.

Da die Schulen als Gebäude nicht geschlossen sind, kann auch die Konferenz des Zentralen Abiturausschusses (ZAA) am 2. April wie vorgesehen stattfinden. In welcher Weise die Bekanntgabe der Abiturzulassungen erfolgen kann, wird noch entschieden und rechtzeitig auf der Schulhomepage veröffentlicht.

b) Informationen zu den Klausuren in der EF und Q1

Aufgrund der Schulschließung entfallen bis zu den Osterferien die angesetzten Klausuren in der EF und der Q1. Weitere Informationen zu den im 4. Quartal geplanten zentralen Klausuren in der Einführungsphase (ZKE) werden in den kommenden Tagen erfolgen und auch auf der Homepage des Ministeriums für Schule und Bildung (www.schulministerium.nrw.de) veröffentlicht und stetig aktualisiert. Welche konkreten Auswirkungen das für die Oberstufenschülerinnen und -schüler unserer Schule hat, wird dann hier auf der Homepage mitgeteilt.

c) Informationen zur Facharbeit

Die Frist zur Erstellung der Facharbeit endete am Freitag, dem 13. März 2020, mittags - also vor der Entscheidung der Landesregierung, den Unterricht an allen Schulen bis auf Weiteres zu schließen. Die Facharbeiten sind demnach wie vorgesehen bewertbar.

Für Schülerinnen und Schüler, denen infolge einer Erkrankung eine Verlängerung der Bearbeitungszeit genehmigt worden war, gilt Folgendes: Da die Schulschließung den Unterricht, nicht aber die Gebäude betrifft und die Facharbeiten ohnehin zuhause erstellt werden, haben die genehmigten Fristverlängerungen weiterhin Bestand. Die fertigen Facharbeiten sollen fristgerecht entweder im Sekretariat der Schule abgegeben werden oder können aufgrund der besonderen Situation per E-Mail als pdf-Datei an die Beratungslehrer (mit Kopie an den Oberstufenkoordinator) versendet werden. In letzterem Fall ist die unterschriebene Selbständigkeitserklärung nachzureichen.