Update Reiserückkehr aus Risikogebieten

Die gesetzlichen Regelungen zur Rückkehr aus Risikogebieten nach NRW wurden zwischenzeitlich geändert. Testpflicht besteht nun nicht mehr generell für alle vom RKI ausgewiesenen Risikogebiete, wohl aber weiterhin die Verpflichtung zur (zehntägigen) Quarantäne. „Diese Quarantäne kann aber vermieden werden, wenn sich Reisende 48 Stunden vor oder unmittelbar nach ihrer Einreise einem Coronatest (Einreisetestung) unterziehen und das Ergebnis des Tests negativ ist. Ein Corona-Schnelltest ist dabei ausreichend.“ (MAGS-Pressemitteilung v. 6.1.2021)