Verkürzung der Quarantänezeit

Unter den Beschlüssen des Corona-Gipfels am 07.01.2022 findet sich eine Neuregelung der Quarantänezeit für Schülerinnen und Schüler:

„Schüler sowie Kinder, die Betreuungsangebote in Anspruch nehmen, können sich schon nach fünf Tagen freitesten, da in diesen Bereichen ohnehin regelmäßig getestet wird.“

Quelle: https://www.zdf.de/nachrichten/politik/corona-bund-laender-plaene-100.html

Die Beschlüsse sollen ab dem 15.01.2022 gelten.