Weiterführende Informationen zur Testpflicht

Wer sich schon vor dem Unterricht testen lassen und mit einem negativen Testergebnis zur Schule kommen möchte, kann laut Schulmail des MSB NRW vom 8.4.2021 einen sogenannten „Bürgertest“ in Anspruch nehmen. Wie das Bundesgesundheitsministerium darlegt, ist dies an verschiedenen Teststationen in ganz NRW möglich. Auf der Internetseite des MAGS NRW heißt es dazu:

„Die sogenannten Bürgertestungen mit Schnelltests können dort im Rahmen der Verfügbarkeit von Testkapazitäten mindestens einmal pro Woche kostenlos in Anspruch genommen werden.“

Im Vergleich zu einem Selbsttest wird ein solcher Schnelltest, oft auch als Bürgertest bezeichnet, als aussagekräftiger eingestuft. Dies kann man folgender Übersicht des Ministeriums entnehmen:

https://assets.ctfassets.net/eaae45wp4t29/3yEUrqbSs0PfeB2MMa6oUA/6e5f18f88a6e53bc6e73a5e9d3cb2d92/BMG_Corona_Testen_Advertorial.pdf

Auf der Internetseite der Städteregion Aachen findet man eine Übersicht über die Schnelltest-Möglichkeiten auch in Eschweiler:

https://www.staedteregion-aachen.de/fileadmin/user_upload/S_13/Dateien/Corona/Corona_2021/schnelltest/210409_Schnelltestmoeglichkeiten.pdf

Außerdem kann man sich an das Corona-Schnelltest Zentrum Eschweiler wenden, in dem sogar samstags und sonntags Termine vergeben werden.

https://www.testzentrum-eschweiler.de/

Weitere Teststellen in Eschweiler findet man hier:

Hier weitere „Eschweiler" Testzentren:

Stadt Apotheke:              app.no-q.info/stadt-apotheke-huppertz/checkins

Easy Apotheke:                app.no-q.info/easyapotheke-eschweiler/checkins

Fa. Koczyba:                       app.no-q.info/corona-schnelltestzentrum-eschweiler-drieschplatz/checkins:         app.no-q.info/barbara-apotheke/checkins

Darüber hinaus sind in der kommenden Woche auch in der Region Eschweiler Schnelltest-Busse unterwegs (Tour 4 und 5):

https://www.staedteregion-aachen.de/fileadmin/user_upload/S_13/Dateien/Corona/Corona_2021/schnelltest/Schnelltestbus_Wochenplanung_KW15.pdf

Zu beachten ist bei Inanspruchnahme eines solchen Schnelltests, dass die negative Testung maximal 48 Stunden zurückliegen darf.