Ausblick: Testungen ab 28.02.2022

Liebe Eltern, liebe Schülerinnen und Schüler,

mit der letzten Schulmail vom 17.02.2022 wurden uns folgende Änderungen im Testbetrieb an den Schulen in NRW mitgeteilt, die ab dem 28.02.2022 gelten:

  • Die Testpflicht für bereits immunisierte Personen wird aufgehoben.
  • Als immunisiert gelten geimpfte oder genesene Personen.
  • Testpflicht besteht weiterhin für noch nicht immunisierte Personen.

 

 

-          Damit gilt die sogenannte 3-G-Regel:

vollständig geimpft, genesen oder negativ getestet.

-          Wer von der Testung ausgenommen werden will, muss seinen

Immunstatus nachweisen.

www.schulministerium.nrw/17022022-aenderung-der-testverfahren-den-schulen-des-landes-nordrhein-westfalen

Für unsere Schule haben wir die Regelung getroffen, dass alle Schülerinnen und Schüler, die vollständig immunisiert sind, ein Kärtchen mit Namen und Ablaufdatum erhalten werden. Mit diesem Kärtchen kann man sich dann ausweisen, dass eine Testung nicht notwendig ist. Wer sich nicht mit Hilfe dieses Kärtchens ausweisen kann, muss getestet werden. In der Oberstufe werden die bekannten Bögen weitergeführt.

Die Kärtchen sind zurzeit im Druck und werden am Mittwoch, den 02.03.2022, nach Vorlage eines geeigneten Nachweises zur Immunisierung von den Klassenleitungen verteilt.

Das bereits bekannte Testverfahren wird montags, mittwochs und freitags mit Testungen in den ersten Stunden fortgesetzt. Wer kein Kärtchen oder kein negatives Testergebnis vorlegen kann, muss sich testen.

In der Anlage 2 der Coroanaschutzverordnung (gültig ab 19. Februar 2022) wird aufgeführt, welche Personen als vollständig immunisiert gelten: Alle, die

 

  •         zweifach geimpft sind (= vollständiger Impfschutz),
  •        genesen sind nach positivem PCR-Test, der höchstens 90 Tage und mindestens 28 Tage zurückliegt,
  • vor oder nach einer durchgemachten Infektion eine Impfung erhalten haben (=Ausnahme, bei der vollständiger Impfschutz mit nur einer einzelnen Impfstoffdosis besteht).

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