Verkürzung der Quarantänezeit
„Schüler sowie Kinder, die Betreuungsangebote in Anspruch nehmen, können sich schon nach fünf Tagen freitesten, da in diesen Bereichen ohnehin regelmäßig getestet wird.“
Quelle: https://www.zdf.de/nachrichten/politik/corona-bund-laender-plaene-100.html
Die Beschlüsse sollen ab dem 15.01.2022 gelten.