Zentrale Prüfungen

Verteilt über die Schullaufbahn finden am Ende verschiedener Jahrgangsstufen zentrale Prüfungen statt, die einen Vergleich des Lernstands aller Schülerinnen und Schüler in NRW ermöglichen und an deren Ende mit den Abiturprüfungen der Nachweis der Allgemeinen Hochschulreife steht.

Zentrale Lernstandserhebungen in der Klasse 8

Ziel der Lernstandserhebungen ist die Überprüfung der von den Schülerinnen und Schülern erreichten Standards (u.a. ausgewiesen in den Richtlinien und Lehrplänen, in den Bildungsstandards der KMK und in den Kernlehrplänen) in den Fächern Deutsch, Englisch und Mathematik. Die dabei erreichten Ergebnisse werden mit den Ergebnissen von Parallelklassen in der eigenen Schule und anderer Schulen mit ähnlichen Rahmenbedingungen verglichen. Auch ein landesweiter Vergleich bezogen auf die jeweilige Schulform wird durchgeführt. Die einzelnen Fachlehrer/innen, aber auch die Fachkonferenzen haben somit verstärkt die Möglichkeit, aber auch die Aufgabe, konkrete Ergebnisse der Unterrichtsarbeit an objektiven Vergleichstandards zu messen, zu deuten und Maßnahmen zu einer möglichen Verbesserung zu planen und umzusetzen. Die Ergebnisse der Lernstandserhebungen werden ergänzend zu den Beurteilungsbereichen "Schriftliche Arbeiten" und "Sonstige Leistungen im Unterricht" bei der Leistungsbewertung herangezogen, gleichzeitig wird die Anzahl der Klassenarbeiten im achten Jahrgang um eine von sechs auf fünf reduziert.

Unterschiede zu den Klassenarbeiten:

  • Lernstandserhebungen sind keine Klassenarbeiten, für die im Vorfeld geübt werden kann. Sie beziehen sich nicht auf unmittelbar vorausgegangenen Unterrichtsstoff, sondern zeigen, welche Kompetenzen bis zum Ende der Klasse 8 entwickelt worden sind.
  • Um ein breites Spektrum unterschiedlicher Leistungsniveaus zu erfassen, werden sowohl Aufgaben mit sehr geringen als auch Aufgaben mit sehr hohen Anforderungen gestellt. Die Tests sind nicht so angelegt, dass alle Aufgaben von allen Schülerinnen und Schülern gelöst werden können.
  • Lernstandserhebungen arbeiten mit ganz unterschiedlichen Aufgabenformaten (multiple-choice, halboffene, offene Aufgaben) und zielen auf eindeutig als richtig oder falsch einschätzbare Lösungen. Die Aufgaben müssen zudem ermöglichen, dass immer wieder „neu angesetzt“ werden kann, was komplex vernetzte Aufgaben ausschließt.

 

Weitere Informationen:

Zentrale Abiturprüfungen in der gymnasialen Oberstufe

In Nordrhein-Westfalen sind für die Sekundarstufe II Abschlussprüfungen mit zentralen schriftlichen Prüfungsaufgaben verbindlich. Die ersten zentralen Abiturprüfungen fanden im Jahr 2007 für die damalige Jahrgangsstufe 13 statt. Sie werden in allen schriftlichen Prüfungsfächern durchgeführt und knüpfen an die verbindlichen Vorgaben der aktuellen Lehrpläne für die gymnasiale Oberstufe an. Inhaltlich und thematisch beziehen sich die Prüfungsaufgaben auf den Rahmen dergültigen Lehrpläne.

Grundlage der Abiturprüfung ist der Unterricht in der Qualifikationsphase in den Jahrgangsstufen 12 und 13 (G9) bzw. 11 und 12 (G8). Die inhaltlichen Voraussetzungen für die zentralen Prüfungsaufgaben werden für jeden Abiturjahrgang vom Schulministerium NRW vorgegeben; die Unterrichtsplanung in allen Grund- und Leistungskursen der Qualifikationsphase ist daran orientiert und auf die Abiturprüfungen ausgerichtet.

Alle wesentlichen aktuellen Informationen hierzu finden Sie auf dem Bildungsserver des Schulministeriums.

Das Angebot umfasst alle Informationen:

  • zur Übersicht über die Vorgaben und Beispielaufgaben der einzelnen Prüfungsfächer mit Hinweisen auf Bearbeitungsdauer und Bewertungssystem
  • zu den Terminen für die zentralen schriftlichen Abiturprüfungen
  • zum Durchführungserlass des Schulministeriums
  • zu häufigen Fragen und Antworten
  • zu den zentralen schriftlichen Abiturprüfungen
  • zu Materialien
  • zu den zentralen Prüfungen